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Wußten Sie schon, daß laut Sozial-Gesetzbuch § 49 SGB 11 jeder Pflegebedürftige einen Kostenanspruch bis zu 31,00 Euro monatlich gegenüber der Pflegekasse geltend machen kann?

Im Rahmen dieses Paragraphen sind folgende Produkte abrechenbar:

  • jegliche Desinfektionsmittel (Fläche, Hände, Geräte), soweit eine Infektionserkrankung vorliegt
  • Einmalhandschuhe
  • Krankenunterlagen
  • Formvorlagen und Windelhosen (soweit kein Rezept vorliegt)
  • Mundpflegestäbchen
  • Zellstoff
  • Einmallätzchen
  • andere, in der Pflege relevante Verbrauchsartikel (z.B. Fingerlinge, Mundschutz)

Zum Abrechnen genügt ein Kassenbon mit dem Namen des Pflegebedürftigen!!


Handys – So schützen Sie sich vor schädlichen Strahlen

Wie gefährlich die Mobilfunk-Strahlung tatsächlich ist, darüber streiten sich die Forscher noch. Vorsicht walten zu lassen, ist jedoch garantiert nicht verkehrt. Zwölf goldene Tipps für den sicheren Umgang mit dem Handy.

Die elektromagnetischen Wellen, die alle Mobiltelefone senden und empfangen, stehen im Verdacht, Hirnströme zu verändern, Migräneanfälle auszulösen, die Ausschüttung von Stresshormonen zu fördern, Zellen zu verändern (Krebs!), Schlafstörungen zu verursachen und unfruchtbar zu machen. Eindeutig nachweisen ließ sich bisher nur, dass bestimmte Funktionen des Gehirns verändert werden. „Der Mobilfunk ist eine Technologie, deren Langzeitwirkung wir noch nicht kennen", sagt der Radiologe Prof. Heyo Eckel, Umweltexperte der Bundesärztekammer.

Wer weiterhin mobil telefonieren, dabei aber kein Risiko eingehen will, kann sich mit einfachen Mitteln schützen. Unsere Tipps:

Halten Sie das Handy erst ans Ohr, wenn die Verbindung aufgebaut ist. Die höchste Sendeleistung wird beim Anwählen abgegeben.

Schalten Sie das Handy aus, wenn Sie es nicht brauchen.

Führen Sie mobil möglichst kurze Gespräche. Wenn ein Dauergespräch unumgänglich ist, dann wechseln Sie wenigstens mehrmals das „Hör-Ohr".
Kommunizieren Sie, wenn möglich, über SMS. Dabei befindet sich die Antenne nicht in Kopfnähe.

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