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Wußten Sie schon, daß laut Sozial-Gesetzbuch § 49 SGB 11
jeder Pflegebedürftige einen Kostenanspruch bis zu 31,00 Euro monatlich
gegenüber der Pflegekasse geltend machen kann?
Im Rahmen dieses Paragraphen sind folgende Produkte abrechenbar:
- jegliche Desinfektionsmittel (Fläche, Hände, Geräte),
soweit eine Infektionserkrankung vorliegt
- Einmalhandschuhe
- Krankenunterlagen
- Formvorlagen und Windelhosen (soweit kein Rezept vorliegt)
- Mundpflegestäbchen
- Zellstoff
- Einmallätzchen
- andere, in der Pflege relevante Verbrauchsartikel (z.B. Fingerlinge,
Mundschutz)
Zum Abrechnen genügt ein Kassenbon mit dem Namen des Pflegebedürftigen!!
Handys – So schützen Sie sich vor schädlichen
Strahlen
Wie gefährlich die Mobilfunk-Strahlung tatsächlich ist, darüber
streiten sich die Forscher noch. Vorsicht walten zu lassen, ist jedoch garantiert
nicht verkehrt. Zwölf goldene Tipps für den sicheren Umgang mit dem
Handy.
Die elektromagnetischen Wellen, die alle Mobiltelefone senden und empfangen,
stehen im Verdacht, Hirnströme zu verändern, Migräneanfälle
auszulösen, die Ausschüttung von Stresshormonen zu fördern, Zellen
zu verändern (Krebs!), Schlafstörungen zu verursachen und unfruchtbar
zu machen. Eindeutig nachweisen ließ sich bisher nur, dass bestimmte Funktionen
des Gehirns verändert werden. „Der Mobilfunk ist eine Technologie,
deren Langzeitwirkung wir noch nicht kennen", sagt der Radiologe Prof. Heyo
Eckel, Umweltexperte der Bundesärztekammer.
Wer weiterhin mobil telefonieren, dabei aber kein Risiko eingehen will, kann
sich mit einfachen Mitteln schützen. Unsere Tipps:
Halten Sie das Handy erst ans Ohr, wenn die Verbindung aufgebaut ist. Die höchste
Sendeleistung wird beim Anwählen abgegeben.
Schalten Sie das Handy aus, wenn Sie es nicht brauchen.
Führen Sie mobil möglichst kurze Gespräche. Wenn ein Dauergespräch
unumgänglich ist, dann wechseln Sie wenigstens mehrmals das „Hör-Ohr".
Kommunizieren Sie, wenn möglich, über SMS. Dabei befindet sich
die Antenne nicht in Kopfnähe.
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